Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Sehr geehrter Gast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


vom "Chalet Sonnenhang"
(Stand: 01.12.2002)

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.

  2. Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

  3. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind.

  4. Der Abschluß des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.

  6. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.

  7. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
    für eine Stornierung bis 4. Wochen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum 50 % der bestellten Leistungen;
    von der 4. Woche bis Anreise 80 %;
    bei vorzeitiger Abreise 80 % mindestens jedoch 3 Tagessätze.

  8. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das "Chalet Sonnenhang" die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem "Chalet Sonnenhang" entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

  9. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise fällig. Das "Chalet Sonnenhang" ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.

  10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des "Chalet Sonnenhang", bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leonberg.

 

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